Um in Schweden arbeiten zu dürfen, braucht man keine Arbeitserlaubnis. Jeder EU-Bürger kann sich in Schweden niederlassen. Als EU-Bürger kann man drei Monate in Schweden leben, ohne sich bei der Migrationsbehörde melden zu müssen. Zum Ende des dritten Monats muss man sich bei der Migrationsbehörde registrieren. Man beantragt also keine Aufenthaltsgenehmigung, sondern jeder EU-Bürger hat das Recht in Schweden zu bleiben, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt. Diese Bedingungen sind erfüllt wenn man in Schweden:
Nur wenn man eine der oben genannten Bedingungen erfüllt, kann man länger als drei Monate in Schweden bleiben. Dabei muss auch nachgewiesen werden, dass man eine der Bedingungen erfüllt.