Für Kinder ab einem Jahr gibt es in Schweden ein Recht auf einen Betreuungsplatz. Der Betreuungsbedarf muss bei der Kommune angemeldet werden. Falls man arbeitet oder studiert, muss man anmelden, für wie viele Stunden am Tag ein Betreuungsbedarf besteht. Wenn man arbeitslos oder zu Hause ist, zum Beispiel, weil man in Elternzeit ist, hat man einen Anspruch auf 3 Stunden Betreuung am Tag. Alle Kommunen haben eine Maximalgebühr für die Betreuungskosten. Diese Maximalgebühr ist in ganz Schweden einheitlich. Man zahlt pro Monat:
für das 1. Kind: 3 % des Haushaltseinkommens, maximal aber 137 €
für das 2. Kind: 2 % des Haushaltseinkommens, maximal aber 91 €
für das 3. Kind: 1 % des Haushaltseinkommens, maximal aber 46 €
für das 4. Kind 0
Für Kinder die 4 und 5 Jahre alt sind, bekommt man kostenfrei 575 Betreuungsstunden im Jahr.
Fast alle Kinder in Schweden gehen in eine Vorschulklasse, die als Vorbereitung auf die Schule dienen soll. Der Vorschulunterricht findet ein Jahr vor der Einschulung statt. In der Regel beginnen die Kinder die Vorschulklasse in dem Jahr, in dem sie 6 Jahre alt werden.
Schulkinder können bis zum 12. Lebensjahr nach der Schule betreut werden. Die Betreuung findet auf dem Schulgelände statt. Die Kinder können auch schon vor Unterrichtsbeginn betreut werden. Nach der Schule werden sie bis zum Abend betreut. Arbeitslose und Eltern die Zuhause sind, haben in der Regel kein Recht auf einen Betreuungsplatz. Auch bei der Betreuung nach der Schule gibt es eine Maxialmalgebühr. Man zahlt für die Betreuung nach der Schule
für das 1. Kind: 2 % des Haushaltseinkommens, maximal aber 91 €
für das 2. Kind: 1 % des Haushaltseinkommens, maximal aber 46 €
für das 3. Kind: 1 % des Haushaltseinkommens, maximal aber 46 €
für das 4. Kind: nichts